veröffentlicht: 17.03.2020
Sehr geehrte Schülerinnen, sehr geehrte
Schüler der Klassen BFS Sozialwesen,
Fachschule
Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik und Fachoberschule,
am 16. März 2020 erfolgte in
der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium
für Soziales und
gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Allgemeinverfügung
zum Vollzug
des
Infektionsschutzgesetztes Maßnahmen anlässlich der
Corona-Pandemie, in der klar
geregelt wird, dass bis
einschließlich 17. April 2020 Folgendes gilt:
1. Der Schulbetrieb an Schulen in öffentlicher und freier
Trägerschaft im Sinne des
Sächsischen Schulgesetzes sowie des Gesetzes über Schulen in
freier Trägerschaft
im
Freistaat Sachsen wird eingestellt. Es finden kein Unterricht
und keine sonstigen
schulischen Veranstaltungen statt.
2. In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und
heilpädagogischen Kindertages-
einrichtungen entfallen die Betreuungsangebote.
3. Kinder, Schülerinnen und Schüler und Studentinnen
und Studenten dürfen die in Ziffer 1
und
2 genannten Einrichtungen für die o. g. Zwecke nicht
betreten.
Diese
Allgemeinverfügung tritt ab 18. März 2020 in Kraft.
Demzufolge entfallen mit
Inkrafttreten der Verfügung Praktika/Anleitungen. Davon
abweichende
Einzelfallentscheidungen erfolgen ausschließlich in Abstimmung
mit der Schulleitung und dem
zuständigen Gesundheitsamt.
Alle Klassenfahrten sind
bis auf Weiteres abgesagt!
Mit freundlichen Grüßen
Beate Liebig
Schulleiterin |